Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital dauerhaft. Die Erträge aus diesem Kapital ermöglichen es uns, kontinuierlich neue Projekte zu fördern.
Im Gegensatz zur Gründung einer eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung und die Verwaltungsaufgaben, was diesen Weg besonders unkompliziert macht. Zudem erwerben Sie das Recht, in der jährlichen Stifterversammlung über die Förderstrategie der Bürgerstiftung mitzubestimmen. Ab einer Zustiftung von 100.000 Euro können Sie ein konkretes Projekt für die Verwendung der Erträge benennen.
Auch über eine Testamentsspende können Sie die Bürgerstiftung nachhaltig unterstützen. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, sodass Ihr Vermächtnis vollständig unseren Projekten zugutekommt. Mit einer solchen Spende hinterlassen Sie einen bleibenden Beitrag für das Gemeinwohl unserer Stadt.
Unsere Zustifter:
- 2024 Werner Kahrhof
Stiftungszweck: Projekte für alleinerziehende Mütter und Projekte zur Medienkompetenz - 2024 Jürgen Hermann Kindler
- 2023 Rosemarie Engelmann-Pillhardt & Hans-Ulrich Engelmann
- 2021 Dieter Georg Seidenstücker
- 2018 Heinz Jürgen Zubrod
- 2012 Walter Garmer

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