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Förderrichtlinie der Bürgerstiftung Darmstadt

Die Bürgerstiftung Darmstadt ist eine Initiative von engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Darmstadt und die Region.

Sie führt Menschen zusammen, die sich als Zustifter oder Spender für eine sozial ausgewogene, friedliche, umweltgerechte, kulturelle und tolerante Kommune einsetzen. Sie ist überparteilich und offen über konfessionelle Grenzen hinweg. Ihr Engagement beruht auf humanen Werten wie Menschenwürde, persönliche Freiheit, Toleranz und Solidarität, Demokratie und staatsbürgerliches Bewusstsein, so wie es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt ist.

Sie will nicht zuförderst Pflichtaufgaben des Staates oder der Stadt ersetzen, sondern sieht ihr Engagement als Teil einer gemeinsamen Anstrengung zur Schaffung eines vielfältigen Stadtlebens.

Die Bürgerstiftung Darmstadt fördert Projekte und Vorhaben in den Bereichen:
• Erziehung und Bildung
• Wissenschaft und Forschung
• Alten, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe
• Wohlfahrtswesen
• Kunst, Kultur, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege
• Kriminalprävention
• Sport
• Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege
• Gesundheitswesen, Palliativ- und Hospizeinrichtungen bzw. –aktivitäten
• Völkerverständigung
• Traditionelles Brauchtum
• Heimatpflege

Die Bürgerstiftung Darmstadt führt auch eigene Projekte in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern durch. Sie möchte zur aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben und zur Einbringung von eigenen Ideen und Engagement anstiften.

In ihrer Aufbauphase muss sich die Bürgerstiftung Darmstadt auf einzelne Förderbereiche konzentrieren. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft – deshalb werden wir zunächst insbesondere in diesem Bereich mit Schwerpunkt Bildung und Wissenschaft tätig.

Prioritäten bei der Förderung werden insbesondere Projekte, Vorhaben und Einrichtungen haben, die
• dem Satzungszweck der Bürgerstiftung Darmstadt entsprechen.
• grundsätzlich gemeinnützig sind.
• einen hohen Anteil an ehrenamtlichem Einsatz bei der Realisierung aufweisen.
• einen Modell- und Vorbildcharakter haben sowie nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind.
• Anstöße und Anregungen in der Gesellschaft geben.
• Nachhaltigkeit haben (Befähigung, dass sich das Projekt nach einem gewissen Zeitpunkt selbst trägt).

Nicht gefördert werden:
• Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten.
• Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen.
• Politische oder religiöse Gruppen, wenn mit den Projekten überwiegend politische oder religiöse Zwecke verfolgt werden.
• Feste, Fahrten, Jubiläen, Konzerte, Publikationen sowie bereits abgeschlossene Projekte.
• Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung).
• Einzelpersonen (Förderung in Ausnahmefällen möglich).
• Projekte außerhalb der Region der Wissenschaftsstadt Darmstadt .
• Pflichtaufgaben, die im Verantwortungsbereich des Staates oder der Stadt liegen.

Weitere Bedingungen:
• Förderungsempfänger müssen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Bürgerstiftung Darmstadt auf die Förderung durch die Bürgerstiftung Darmstadt hinweisen, z. B. durch explizite Erwähnung, Internet-Verlinkung, Abdruck oder Einfügen des Stiftungslogos.
• 4 Wochen nach Ende des Förderzeitraumes muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, der eine genaue Abrechnung sowie eine geeignete Dokumentation (Sachbericht, Video, Fotos, Broschüre etc.) enthält.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
• Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Nicht verbrauchte Mittel werden spätestens mit der Vorlage des Verwendungsnachweises zurückgegeben.
• Förderungen über einen längeren Zeitraum müssen jährlich neu beantragt werden bzw. ein jährlicher Bericht ist hierüber abzugeben.

Schlussbestimmungen:
• Die Stiftung bemüht sich, eine Entscheidung innerhalb von acht bis zwölf Wochen zu treffen.
• Eine Rücksendung unverlangt eingesandter Unterlagen erfolgt nicht.
• Die Stiftung behält sich vor, eine bereits bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückzufordern bei:
   - falschen Angaben,
   - nicht zweckgebundener Verwendung der Gelder oder
   - fehlender Beachtung von Auflagen und Richtlinien der Stiftung.

Achtung: Für Rückzahlungsansprüche haftet der Antragsteller. Mehrere Antragsteller haften als Gesamtschuldner.



Förderantrag

Wir benötigen folgende vier Unterlagen:

A. Förderformular
Bitte beigefügtes Formular ausfüllen. >PDF

B. Schriftlicher Bericht über das Projekt (max. 4 Seiten)
Der Bericht sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Der Zweck, für den Sie um Förderung bitten.
2. Ziele des Projekts.
3. Der Zeitplan für Ihr Projekt.
4. Wer wird von dem Projekt profitieren.
5. Warum das Projekt wichtig ist.
6. Wie Sie den Erfolg des Projektes überprüfen und bewerten.
7. Wie Sie das Projekt und die Unterstützung durch die Bürgerstiftung Darmstadt nach außen darstellen (Pressearbeit).
8. Das Budget Ihres Projektes (ggf. Aufteilung pro Jahr und Gesamtsumme).
9. Wie sich Ihr Projekt finanzieren wird, wenn die Förderung ausläuft.

C. Finanzierungskonzept für das Projekt
Bitte beigefügtes Formular ausfüllen. >PDF

D. Aktuellen Freistellungsbescheid (gilt nur für Körperschaften)
Es werden lediglich vollständig ausgefüllte Förderanträge bearbeitet.


Senden Sie den Förderantrag bitte an die
Bürgerstiftung Darmstadt
Stichwort Förderverfahren
Im Carree 1
64283 Darmstadt


oder per E-Mail an:
info@buergerstiftung-darmstadt.de


Förderrichtlinie inkl. Antrag als PDF-Download